Weitere Entscheidung unten: VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.2019

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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 13/19.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 13/19.VB-3 (https://dejure.org/2019,19878)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.07.2019 - VerfGH 13/19.VB-3 (https://dejure.org/2019,19878)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3 (https://dejure.org/2019,19878)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 13/19
    a) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19 und 4/19 -, juris, Rn. 28; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht offensichtlich unzulässig wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, 3059 = juris, Rn. 10, und vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22).

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 13/19
    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht offensichtlich unzulässig wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, 3059 = juris, Rn. 10, und vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 13/19
    a) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19 und 4/19 -, juris, Rn. 28; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Erstattung von

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 73/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Zivilverfahren nach beiderseitiger

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde - wie hier - eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 117/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3 -, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3 -, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2 -, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17 -, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3 -, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3 -, juris, Rn. 7 und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2 -, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17 -, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 131/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - VerfGH 194/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung von Ablehnungsgesuchen in einem

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 118/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde - wie hier - eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3 -, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3 -, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2 -, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17 -, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3 -, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3 -, juris, Rn. 7 und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2 -, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17 -, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 18/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine ordnungsbehördliche Anforderung von Lichtbildern

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde - wie hier - eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3 -, juris, Rn. 28, und vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3 -, juris, Rn. 11; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17 -, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3 -, juris, Rn. 11, und vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3 -, juris, Rn. 7; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17 -, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend nachehelichen Unterhalt

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 Satz 1 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 180/20.VB-2, juris, Rn. 14, und vom 21. Dezember 2020 - VerfGH 194/20.VB-1, juris, Rn. 6, vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 39/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen in einem

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19 und 4/19 -, juris, Rn. 28, und vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19 -, juris, Rn. 11; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschluss vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19 -, juris, Rn. 11).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.02.2022 - VerfGH 2/22

    Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde (hier:

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 89/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 100/20

    Verfassungsbeschwerde gegen strafvollzugsrechtliche Entscheidungen im

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - VerfGH 50/23

    Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer verbüßten Erzwingungshaft wegen

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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.2019 - VerfGH 13/19.VB-3   

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 16/19

    Ablehnung einer auf Sozialleistungen gerichteten Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.2019 - VerfGH 13/19
    a) Es entspricht der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, dass von vornherein aussichtslose Rechtsbehelfe nicht zu dem von § 54 VerfGHG geforderten Rechtsweg gehören (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19 -, juris, Rn. 23).

    "Von vornherein aussichtslos" ist ein Rechtsbehelf jedenfalls dann, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19 -, juris, Rn. 23).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2020 - VerfGH 67/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die nordrhein-westfälische

    Von vornherein aussichtslos ist ein Rechtsbehelf jedenfalls dann, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19, juris, Rn. 23, und vom 3. September 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris Rn. 5).

    Die offensichtliche Aussichtslosigkeit kann sich aber etwa auch daraus ergeben, dass im Hinblick auf eine gefestigte jüngere und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung im konkreten Einzelfall keine von dieser Rechtsprechung abweichende Entscheidung in der Sache zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08, BVerfGK 15, 225 = juris, Rn. 58, und vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 439/14, juris, Rn. 7; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - VerfGH 53/20.VB-1, n. v., Seite 4 f. des Beschlussabdrucks, demnächst bei juris; offen gelassen von VerfGH NRW, Beschluss vom 3. September 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - VerfGH 74/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die sogenannte

    Von vornherein aussichtslos ist ein Rechtsbehelf jedenfalls dann, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19, juris, Rn. 23, und vom 3. September 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 5).
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